In seinem Aufruf ruft Joachim Stamp (Viezeregierungschef NRW) christliche Gemeinden nachdrücklich zum Verzicht auf Weihnachtsgottesdienste auf: „Als bekennender und praktizierender Christ fällt es mir schwer, zum generellen Verzicht auf Präsenzgottesdienste an Weihnachten aufzurufen. Aber es ist in dieser Lage schwer zu verantworten, dass sich größere Menschenmengen treffen und sich dann doch außerhalb des Gottesdienstes angesichts des Weihnachtsfest eng begegnen und auch umarmen werden…Die völlig unabsehbare Entwicklung der Pandemie und die Nöte auf den Intensivstationen in vielen Teilen Deutschlands“ würden diesen Schritt unausweichlich machen.
Er vermute, dass gerade ältere Menschen es als „eine religiöse Pflicht“ ansehen würden, in den Gottesdienst zu gehen. „Aber gerade gegenüber diesen Risikogruppen haben wir eine besondere Verantwortung. Ein genereller Verzicht auf Präsenzgottesdienste wäre daher aus meiner Sicht gelebte Nächstenliebe“.
Armin Laschet (Ministerpräsident NRW) stellte hingegen ausdrücklich klar: „Die Landesregierung wird keine Gottesdienste untersagen.“
Laut des Grundgesetzes würde eine „ungestörte Religionsausübung“ zwar garantiert. Das Infektionsschutzgesetz sieht jedoch trotzdem die Möglichkeit vor, Gottesdienste zu verbieten. Insbesondere wäre das dann der Fall, wenn „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) erheblich gefährdet wäre“.